- Frachtenausschuss
- Frachtenausschuss,aus Vertretern der Binnenschifffahrt und der Verlader paritätisch zusammengesetzter Ausschuss, dem die Bildung der Beförderungspreise (Fracht) im Binnenschiffsverkehr obliegt; durch Rechts-VO des Bundesministers für Verkehr errichtet.
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Frạch|ten|aus|schuss, der (Wirtsch.): Ausschuss zur Festlegung der Frachten (2) in der Binnenschifffahrt.
Universal-Lexikon. 2012.